Heizungsangebot prüfen
Drei Angebote, drei Preise, drei unterschiedliche Leistungsbeschreibungen – und niemand sagt Ihnen, worauf Sie achten müssen. Diese Seite ist die Checkliste, die wir selbst anlegen würden: was in einem vollständigen Angebot steht, welche Formulierungen eine Rückfrage verdienen und woran Sie den Betrieb erkennen.
Jetzt Angebot anfragenStand: 1. September 2026 · Maier Heiztechnik GmbH, Köngen · die Checkliste hilft Ihnen auch dann, wenn Sie am Ende einen anderen Betrieb beauftragen
Was vor dem Angebot passieren muss
Ein Preis ohne Ortstermin ist eine Schätzung. Bei einem Gerätetausch eins zu eins mag das gutgehen, bei einer Wärmepumpe nicht: Ob Ihre Heizkörper mit niedriger Vorlauftemperatur zurechtkommen, wie das Kabel zum Aufstellort läuft und ob im Zählerschrank Platz ist, sieht man nicht am Telefon.
| Schritt | Warum er zählt |
|---|---|
| Ortstermin mit Blick in den Heizraum | Rohrführung, Platz, Aufstellort, Zählerschrank, Abstände zum Nachbarn |
| Heizlast ermitteln | bestimmt die Geräteleistung – zu groß ausgelegt heißt Takten, zu klein heißt Heizstab |
| Nötige Vorlauftemperatur prüfen | entscheidet, ob die Wärmepumpe passt und ob Heizkörper getauscht werden müssen |
| Verbrauch der letzten Jahre ansehen | der beste Realitätscheck für jede Berechnung |
Ein einfacher Test: Fragen Sie, mit welcher Vorlauftemperatur die Anlage ausgelegt wird und wie diese Zahl zustande kommt. Wer darauf eine konkrete Antwort gibt, hat gerechnet. Wer ausweicht, hat geschätzt. Wie Sie die Zahl selbst herausfinden, steht unter Wärmepumpe im Altbau.
Was in einem vollständigen Angebot steht
Gehen Sie die Liste Position für Position durch. Fehlt etwas, ist das kein Beinbruch – aber es gehört vor der Unterschrift geklärt, nicht auf der Baustelle.
| Position | Worauf zu achten ist |
|---|---|
| Ausbau und Entsorgung der Altanlage | einschließlich Öltank oder Gasgerät, mit Entsorgungsnachweis |
| Wärmeerzeuger | Hersteller, Typ und Leistung in Kilowatt – nicht nur „Wärmepumpe" |
| Speicher | Warmwasserspeicher, bei Bedarf Puffer, mit Volumen |
| Hydraulik | Rohrleitungen, Armaturen, Isolierung, Sicherheitsgruppe |
| Elektroarbeiten | was der Heizungsbauer macht und was der Elektriker – ausgeschrieben, nicht als „bauseits" |
| Hydraulischer Abgleich | Verfahren B, sonst fehlt der Förderungsnachweis |
| Inbetriebnahme und Einweisung | Einregulierung der Heizkurve gehört dazu, nicht nur das Einschalten |
| Förderunterlagen | Bestätigung zum Antrag, später Bestätigung nach Durchführung |
| Aufschiebende Bedingung | der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Förderzusage |
| Bauseitige Leistungen | ausdrücklich aufgezählt, damit niemand überrascht wird |
| Ausführungszeitraum | Zeitfenster und wie lange die Heizung dabei aus ist |
| Zahlungsplan | nachvollziehbar an den Baufortschritt geknüpft |
| Gültigkeit | Bindefrist des Angebots – Gerätepreise bewegen sich |
Sechs Formulierungen, die eine Rückfrage verdienen
- „Wärmepumpe komplett" ohne Leistungsangabe. Ohne Kilowatt lässt sich nichts vergleichen und nichts überprüfen.
- „Elektroarbeiten bauseits". Das kann das Anklemmen eines Kabels sein oder ein neuer Zählerschrank. Lassen Sie es ausschreiben.
- „Hydraulischer Abgleich inklusive" ohne Verfahren. Für die Förderung zählt Verfahren B – oder ein zertifiziertes digitales Verfahren.
- „Kleinteile und Nebenarbeiten nach Aufwand". Ein üblicher Posten, aber er gehört gedeckelt oder beziffert, nicht offen gelassen.
- Keine Aussage zum Schall. Bei einer Außeneinheit ist der Abstand zum nächsten schutzbedürftigen Fenster der häufigste Streitpunkt mit Nachbarn. Ein Betrieb, der die Anlage kennt, kann dazu etwas sagen.
- Preis ohne Ortstermin. Angenehm schnell, aber das Risiko der Nachträge liegt dann bei Ihnen.
Woran Sie den Betrieb erkennen
Nicht am Auftreten, sondern an nachprüfbaren Dingen:
- Eintragung in die Handwerksrolle als Meisterbetrieb im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk.
- Eigene Monteure statt wechselnder Nachunternehmer. Fragen Sie, wer am Tag der Ausführung im Haus steht.
- Kälte-Sachkunde, wenn am Kältekreis gearbeitet wird – bei Splitgeräten der Regelfall.
- Wartung und Notdienst aus demselben Haus. Wer nur einbaut, ist im Januar nicht erreichbar.
- Referenzen aus der Region und die Bereitschaft, eine ausgeführte Anlage zu benennen.
- Klare Aussage zur Förderung – wer die Bestätigungen ausstellt und wer den Antrag stellt.
Und ein Punkt, der oft entscheidet: Sagt der Betrieb auch, wenn eine Wärmepumpe bei Ihnen nicht die richtige Lösung ist? Wer jedes Haus für geeignet erklärt, hat entweder nicht gerechnet oder verkauft, was er auf Lager hat.
Drei Angebote vergleichbar machen
- Gleiche Leistung. Steht überall dieselbe Kilowattzahl? Unterschiedliche Auslegung heißt unterschiedliches Gerät und unterschiedlicher Preis.
- Gleicher Umfang. Haken Sie die Checkliste oben für jedes Angebot ab. Meist erklärt sich der Preisunterschied allein daraus.
- Gleiche Basis. Brutto gegen brutto, netto gegen netto. Und die Förderung bei allen gleich gerechnet – sie ändert die Rangfolge nicht.
Was eine komplette Anlage üblicherweise kostet und was nach Abzug der Förderung übrig bleibt, steht unter Was kostet eine neue Heizung. Die Fördersätze und den Ablauf finden Sie unter Zuschüsse.
Häufige Fragen
Woran erkenne ich ein vollständiges Heizungsangebot?
Daran, dass jede Leistung benannt ist, die zwischen dem alten und dem neuen warmen Haus liegt: Ausbau und Entsorgung der Altanlage, das Gerät mit Typ und Leistung in Kilowatt, der Speicher, alle Rohrleitungs- und Isolierarbeiten, die Elektroarbeiten mit klarer Abgrenzung, der hydraulische Abgleich, die Inbetriebnahme und die Einweisung. Genauso wichtig: eine Liste dessen, was ausdrücklich nicht enthalten ist. Ein Angebot ohne diese Abgrenzung ist nicht günstiger, sondern unvollständig.
Muss ein Betrieb vor dem Angebot ins Haus kommen?
Für eine seriöse Wärmepumpenplanung ja. Ohne Blick auf Heizkörper, Rohrführung, Zählerschrank und Aufstellort lässt sich weder die Leistung noch der Aufwand seriös bestimmen. Ein Preis, der nach einem Telefonat oder einem Online-Formular kommt, ist eine Schätzung mit dem Risiko beim Kunden – die Nachträge folgen auf der Baustelle.
Was ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B?
Verfahren B beruht auf einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und ist damit deutlich genauer als das überschlägige Verfahren A. Für die Bundesförderung ist seit 2023 ausschließlich Verfahren B zulässig; seit Oktober 2024 sind auch zertifizierte digitale Verfahren zugelassen. Steht im Angebot nur „hydraulischer Abgleich" ohne Angabe des Verfahrens, sollten Sie nachfragen – sonst fehlt am Ende der Nachweis für die Förderung.
Wie mache ich zwei Angebote vergleichbar?
Legen Sie sie nebeneinander und prüfen Sie drei Dinge: Ist überall dieselbe Leistung in Kilowatt vorgesehen? Stehen bei beiden dieselben Nebenleistungen drin – Ausbau, Speicher, Elektro, Abgleich, Inbetriebnahme? Und sind beide brutto oder beide netto gerechnet? Erst danach ist der Preisvergleich aussagekräftig. Der Fördersatz ist bei beiden derselbe, er verändert die Rangfolge nicht.
Welche Nachweise brauche ich für die Förderung vom Betrieb?
Für den Zuschuss der KfW brauchen Sie eine Bestätigung zum Antrag mit den Anlagendaten und den Kosten, und nach dem Einbau eine Bestätigung nach Durchführung. Beides stellt der ausführende Betrieb aus. Wichtig ist außerdem, dass der Vertrag eine aufschiebende Bedingung enthält – sonst gilt das Vorhaben als begonnen und die Förderung ist verloren.
Was bedeutet „bauseits" im Angebot?
Dass diese Leistung nicht im Preis enthalten ist und von Ihnen oder einem anderen Gewerk erbracht werden muss. Das ist völlig normal – kritisch wird es nur, wenn dort ohne weitere Erklärung „Elektroarbeiten bauseits" steht. Dann bleibt offen, ob damit ein neuer Zählerschrank gemeint ist oder das Anklemmen eines Kabels. Lassen Sie sich das im Angebot ausschreiben.
Braucht der Betrieb eine Kälte-Sachkunde?
Wer am Kältekreis arbeitet – bei Splitgeräten ist das der Regelfall – braucht einen Sachkundenachweis, und der Betrieb selbst eine Zertifizierung. Bei Monoblockgeräten wird der Kältekreis werkseitig geschlossen geliefert, dort ist es weniger kritisch. Fragen kostet nichts und sagt viel darüber, wer bei Ihnen arbeitet.
Wie lange habe ich Gewährleistung auf eine neue Heizung?
Bei Arbeiten an einem Gebäude beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in der Regel fünf Jahre. Wird stattdessen die VOB/B vereinbart, sind es vier. Auf die Geräte selbst gibt der Hersteller zusätzlich eigene Garantien, die häufig an eine regelmäßige Wartung gebunden sind – auch das gehört vor der Unterschrift geklärt.
Ist der günstigste Anbieter der falsche?
Nein. Aber wenn ein Angebot deutlich billiger ist als zwei andere, liegt das fast nie an günstigerer Arbeit, sondern an fehlenden Positionen oder an einem anderen Gerät. Suchen Sie den Unterschied, bevor Sie den Preis bewerten. Wenn alle drei denselben Umfang haben und einer ist günstiger, ist er schlicht günstiger.
Wir schauen uns Ihr Haus an
Vor-Ort-Termin, Heizlast, nötige Vorlauftemperatur und ein Angebot, das jede Position benennt – einschließlich der Leistungen, die nicht enthalten sind. Wenn eine Wärmepumpe bei Ihnen nicht passt, sagen wir Ihnen das.
Termin vereinbaren 07024 98322-0
Maier Heiztechnik GmbH · Wertstraße 12 · 73257 Köngen
Stand und Grundlagen: 1. September 2026. Angaben zum hydraulischen Abgleich nach den Vorgaben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Verfahren B nach raumweiser Heizlastberechnung, DIN EN 12831; zertifizierte digitale Verfahren seit Oktober 2024). Angaben zu Fördernachweisen nach dem Merkblatt zum KfW-Zuschuss 458. Angaben zur Verjährung von Mängelansprüchen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beziehungsweise der VOB/B. Diese Seite ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fachbegriffe erklären wir im Glossar.