Wir haben für Sie die perfekte Förderung für Ihre Heizung, Bad oder Klimaanlage

heizmaier - wärmepumpe

Bis zu

22.400 €

bei einer Heizung

Bis zu

4.180 €

für ein barrierefreies Bad über die Pflegekasse

BAFA- und KfW-Förderung für regenerative Heizungen

4 mögliche Förderungen für Ihr Privateigentum

Für Heizung, Klima oder Sanitär

Neue Heizung

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Die Fördersätze, drei Rechenbeispiele und den Ablauf in fünf Schritten finden Sie ausführlich weiter unten.

Heizungsoptimierung

Auch die Verbesserung bestehender Anlagen wird gefördert, zum Beispiel durch neue Pumpen, hydraulischen Abgleich oder Regelungstechnik. Typisch sind Zuschüsse von 15–20 %.

Barrierefreies Bad und Umbau

Wichtiger Hinweis: Die Fördermittel des KfW-Zuschusses 455-B sind seit Ende Juli 2026 ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich. Bei Wiederaufnahme gelten 10 % der Kosten (max. 2.500 €) für Einzelmaßnahmen und 12,5 % (max. 6.250 €) für das Komplettpaket. Gefördert werden bodengleiche Duschen, breitere Türen, rutschfeste Böden oder Haltegriffe.

Pflegekasse

Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme. Damit lässt sich etwa ein Badumbau oder der Einbau von Haltegriffen realisieren – bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt entsprechend mehr.

Für den Austausch einer alten Heizung zahlt der Staat 2026 im Regelfall rund 46 Prozent der Kosten, im besten Fall 80 Prozent. Auf dieser Seite steht, wer wie viel bekommt, wie hoch der Eigenanteil realistisch ausfällt und in welcher Reihenfolge Sie vorgehen müssen, damit das Geld nicht verloren geht.

Stand: 31. August 2026 · Maier Heiztechnik GmbH, Köngen · gilt für Privateigentum in Köngen, Esslingen, Stuttgart und Umgebung

Was sich 2026 geändert hat

Zum 29. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die viel diskutierte 65-Prozent-Regel ist entfallen. Sie müssen beim Heizungstausch also nicht mehr nachweisen, dass die neue Anlage zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie läuft.

An ihre Stelle tritt eine stufenweise steigende Quote für biogene oder klimaneutrale Brennstoffe: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Wer heute einen reinen Gaskessel einbaut, verschiebt das Problem also, er löst es nicht.

Wichtig für Ihre Entscheidung: Die Förderung ist geblieben. Der Wegfall der 65-Prozent-Pflicht heißt nicht, dass es kein Geld mehr gibt. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt schrittweise. Seit dem 21. Juli 2026 liegt er bei 16 Prozent und bleibt bis Januar 2027 auf diesem Stand. Ab Februar 2027 sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte, ab August 2028 entfällt er ganz.

Ob Sie deshalb auf den Wärmeplan Ihrer Gemeinde warten sollten, ist eine eigene Frage. Wir haben sie unter Kommunale Wärmeplanung beantwortet.

Ob Sie deshalb auf den Wärmeplan Ihrer Gemeinde warten sollten, ist eine eigene Frage – wir haben sie unter Kommunale Wärmeplanung beantwortet.

Die Fördersätze im Überblick

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen, die addiert werden. Gerechnet wird auf die förderfähigen Kosten, nicht auf die Gesamtrechnung.

BausteinSatzWer ihn bekommt
Grundförderung30 %Jeder, der eine förderfähige Heizung einbaut – Wärmepumpe, Biomasse, Anschluss an Wärmenetz, Solarthermie
Klimageschwindigkeits-Bonus16 %Selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionsfähige alte Heizung ersetzen (Gas, Öl, Kohle, Nachtspeicher). 16 % bis Januar 2027, danach halbjährlich 4 Prozentpunkte weniger, ab August 2028 entfällt er
Einkommens-Bonusbis 40 %Selbstnutzende Eigentümer nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen – siehe Tabelle unten
Maximum regulär70 %Deckel für alle übrigen Antragsteller
Maximum mit Einkommens-Bonus80 %Nur für selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 30.000 Euro Haushaltseinkommen, mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro

Einkommens-Bonus nach Haushaltseinkommen

Zu versteuerndes Jahreseinkommen des HaushaltsBonus
bis 30.000 Euro40 %
bis 40.000 Euro30 %
bis 50.000 Euro10 %
über 50.000 Euro–

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus den Steuerbescheiden des zweitvorletzten und drittletzten Jahres, gemittelt. Das ist deutlich weniger als das Bruttoeinkommen – viele Haushalte unterschätzen hier ihren Anspruch.

Familienzuschlag: Leben Kinder unter 18 Jahren im Haushalt, für die Kindergeld bezogen wird, erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze pauschal um 10.000 Euro.

Höchstkosten: Für die erste Wohneinheit sind 28.000 Euro förderfähig. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 19.600 Euro (70 Prozent) beziehungsweise 22.400 Euro (80 Prozent). Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst. Für weitere Wohneinheiten im selben Gebäude gelten gestaffelte Zusatzbeträge. Ab Februar 2027 sinken die Höchstkosten halbjährlich um 750 Euro.

Für Unternehmen und Nichtwohngebäude

Die Boni oben gelten für selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden. Unternehmen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden bekommen die Grundförderung von 30 Prozent; Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus gibt es dort nicht, und der Effizienzbonus ist zum 21. Juli 2026 entfallen. Die förderfähigen Höchstkosten richten sich nach der Nettoraumfläche: 28.000 Euro bis 150 Quadratmeter, darüber gestaffelte Zuschläge je Quadratmeter. Was das für Ihr Gebäude bedeutet, rechnen wir aus – mehr dazu unter Geschäftskunden.

Drei Rechenbeispiele aus der Praxis

Die Prozentzahlen sagen wenig, solange man sie nicht auf ein echtes Haus rechnet. Drei Fälle, wie sie bei uns im Landkreis Esslingen typisch sind. Womit Sie bei den Gesamtkosten rechnen müssen, steht auf der Seite Was kostet eine neue Heizung.

Beispiel 1: Einfamilienhaus, Gasheizung von 1998, Haushaltseinkommen über 50.000 Euro

Luft-Wasser-Wärmepumpe, Pufferspeicher, Anpassung von vier Heizkörpern, Elektro- und Hydraulikarbeiten, hydraulischer Abgleich. Gesamtkosten 34.000 Euro brutto.

Gesamtkosten34.000 €
davon förderfähig (Höchstgrenze)28.000 €
Grundförderung 30 %8.400 €
Klimageschwindigkeits-Bonus 16 %4.480 €
Zuschuss gesamt (46 %)12.880 €
Ihr Eigenanteil21.120 €

Beispiel 2: Gleiches Haus, Rentnerehepaar, Haushaltseinkommen 28.000 Euro

Identisches Vorhaben, identische Kosten. Der Unterschied liegt allein im Einkommens-Bonus.

Grundförderung 30 % + Klimageschwindigkeit 16 % + Einkommen 40 %86 %
gedeckelt auf80 %
Zuschuss (80 % von 28.000 €)22.400 €
Ihr Eigenanteil11.600 €

Dieser Fall kommt häufiger vor, als die Betroffenen denken. Zwei Renten ergeben oft ein zu versteuerndes Einkommen deutlich unter 30.000 Euro. Es lohnt sich, in den Steuerbescheid zu schauen, bevor man das Thema abhakt.

Beispiel 3: Bestehende Heizung optimieren statt tauschen

Nicht jede Anlage muss raus. Hocheffizienzpumpe, hydraulischer Abgleich, neue Regelung, Dämmung der Verteilleitungen. Kosten 6.000 Euro.

Kosten6.000 €
Zuschuss 15 %900 €
mit individuellem Sanierungsfahrplan 20 %1.200 €

Bei einer Anlage, die noch zehn Jahre laufen soll, ist das oft die wirtschaftlichere Entscheidung – und sie senkt den Verbrauch sofort, nicht erst nach der nächsten Investition.

Alle Beispiele sind Musterrechnungen mit gerundeten Werten und ersetzen keine verbindliche Förderzusage. Was in Ihrem Haus förderfähig ist, hängt vom Bestand ab. Genau dafür schauen wir uns die Anlage vor Ort an.

Der Ablauf in fünf Schritten – und die zwei Fristen, an denen es scheitert

  1. Beratung und Angebot. Wir schauen uns die vorhandene Anlage, die Heizflächen und das Gebäude an und rechnen Ihnen den Eigenanteil aus – nicht nur den Listenpreis. Worauf Sie bei einem Angebot achten sollten, steht unter Heizungsangebot prüfen.
  2. Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Sie beauftragen uns, aber der Vertrag steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Förderzusage. Ohne diese Klausel gilt das Vorhaben als begonnen und die Förderung ist weg.
  3. Bestätigung zum Antrag. Wir erstellen die technische Bestätigung mit Anlagendaten und Kosten. Sie brauchen sie für den Antrag.
  4. Antrag im Portal „Meine KfW“. Sie registrieren sich und reichen Bestätigung und Vertrag ein – bevor die Arbeiten beginnen. Die Zusage kommt in der Regel zügig.
  5. Einbau, Inbetriebnahme, Nachweis. Wir bauen ein, nehmen in Betrieb und liefern die Bestätigung nach Durchführung. Sie reichen sie mit den Rechnungen ein, der Zuschuss wird ausgezahlt.

Die zwei Fristen: Nach der Zusage haben Sie 36 Monate, um das Vorhaben abzuschliessen. Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eingereicht werden. Wer die Nachweisfrist versäumt, verliert den bereits zugesagten Zuschuss vollständig. Wir erinnern unsere Kunden aktiv daran.

Wenn der Zuschuss nicht passt: drei Alternativen

Steuerbonus nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz

20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre – 7 Prozent im Jahr des Abschlusses, 7 Prozent im Folgejahr, 6 Prozent im dritten Jahr. Begünstigt sind bis zu 200.000 Euro je Objekt, die maximale Steuerersparnis liegt bei 40.000 Euro. Voraussetzung: Das Gebäude wird selbst bewohnt, ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre, und Sie legen eine Fachunternehmerbescheinigung nach amtlichem Muster vor. Nicht kombinierbar mit dem Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Bei der Heizung ist der Zuschuss fast immer besser; interessant wird der Steuerbonus bei Maßnahmen, für die es keinen Zuschuss gibt.

KfW-Ergänzungskredit 358 und 359

Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Er setzt auf eine bestehende Zuschusszusage auf, die nicht älter als zwölf Monate sein darf. Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro gibt es einen zusätzlichen Zinsvorteil. Beantragt wird der Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern über Ihre Bank.

Heizung mieten statt kaufen

Wir bauen die Anlage, betreiben sie, warten sie und tragen das Ausfallrisiko. Sie zahlen eine kalkulierbare monatliche Rate ohne große Einmalinvestition. Für wen sich das rechnet und wie die Konditionen aussehen, steht auf der Seite Heizungsfinanzierung.

Barrierefreies Bad und Pflegekasse

Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse nach Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme. Damit lässt sich eine bodengleiche Dusche, eine Türverbreiterung oder der Einbau von Haltegriffen realisieren. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt, erhöht sich der Betrag entsprechend.

KfW-Zuschuss 455-B derzeit nicht verfügbar. Die Mittel für die Barrierereduzierung sind seit Ende Juli 2026 ausgeschöpft, neue Anträge sind aktuell nicht möglich. Bei Wiederaufnahme gelten 10 Prozent der Kosten (maximal 2.500 Euro) für Einzelmassnahmen und 12,5 Prozent (maximal 6.250 Euro) für das Komplettpaket. Wir sagen Ihnen Bescheid, sobald sich das ändert.

Mehr zu Planung und Ausführung: Bad und Sanitär.

Die fünf Fehler, die uns am häufigsten begegnen

  1. Auftrag ohne aufschiebende Bedingung erteilt. Der häufigste und teuerste Fehler. Das Vorhaben gilt als begonnen, die Förderung ist verloren – es gibt keine Heilung.
  2. Nachweisfrist verpasst. Die Zusage ist da, die Anlage läuft, und dann bleibt die Bestätigung nach Durchführung liegen. Nach sechs Monaten ist der Zuschuss weg.
  3. Boni auf die Gesamtkosten gerechnet. Die Prozente gelten auf die förderfähigen Kosten mit Höchstgrenze, nicht auf die Schlussrechnung. Wer mit 80 Prozent von 40.000 Euro kalkuliert, erlebt eine Überraschung.
  4. Einkommens-Bonus vorschnell abgehakt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Brutto. Gerade bei Rentnerhaushalten liegt es oft unter 30.000 Euro.
  5. Zuschuss und Steuerbonus doppelt geplant. Für dieselbe Maßnahme geht nur eines von beidem. Die Entscheidung fällt vor dem Antrag, nicht danach.

Häufige Fragen zur Förderung

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Wärmepumpe 2026?

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent; wer eine alte fossile Heizung ersetzt, bekommt 16 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus dazu – im Regelfall also rund 46 Prozent. Möglich sind bis zu 70 Prozent, mit Einkommens-Bonus (bis 50.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen) 80 Prozent. Gefördert werden höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, also maximal 22.400 Euro Zuschuss.

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Nein. Zum 29. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz das Gebäudeenergiegesetz abgelöst, die 65-Prozent-Pflicht ist entfallen. Stattdessen steigt der Anteil biogener oder klimaneutraler Brennstoffe schrittweise: 10 Prozent ab 2029, 15 ab 2030, 30 ab 2035 und 60 ab 2040. Die Heizungsförderung läuft weiter.

Muss ich den Förderantrag stellen, bevor ich den Auftrag erteile?

Den Vertrag dürfen Sie vorher schließen, aber nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage – sonst gilt das Vorhaben als begonnen und die Förderung ist verloren. Den Antrag stellen Sie im Portal Meine KfW, bevor die Arbeiten starten.

Wie lange habe ich nach der Förderzusage Zeit?

36 Monate, um die Anlage einzubauen und in Betrieb zu nehmen. Die Bestätigung nach Durchführung und die Rechnungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss eingereicht werden, sonst verfällt der zugesagte Zuschuss.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nicht für dieselbe Maßnahme: Sie wählen pro Sanierungsschritt entweder den Zuschuss der Bundesförderung für effiziente Gebäude oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG. Bei der Heizung ist der Zuschuss fast immer die bessere Wahl.

Gibt es Förderung für ein barrierefreies Bad?

Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI), bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt entsprechend mehr. Der KfW-Zuschuss 455-B ist seit Ende Juli 2026 ausgeschöpft, neue Anträge sind derzeit nicht möglich.

Wie kann ich die neue Heizung finanzieren?

Über den KfW-Ergänzungskredit 358/359 mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, der eine Zuschusszusage voraussetzt und bis 90.000 Euro Haushaltseinkommen zinsverbilligt ist; über Ihre Bank; oder über unsere Heizungsmiete, bei der wir die Anlage bauen, betreiben und warten und Sie eine monatliche Rate zahlen.

Übernehmen Sie den Förderantrag?

Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und die Bestätigung nach Durchführung, liefern die technischen Daten und sagen Ihnen, was in welcher Reihenfolge zu tun ist. Den Antrag selbst stellen Sie im KfW-Portal, weil er an Ihre Person und Ihr Objekt gebunden ist – wir begleiten Sie dabei.

Lohnt sich das Warten auf bessere Fördersätze?

Nein. Der Klimageschwindigkeits-Bonus bleibt bis Januar 2027 bei 16 Prozent, sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab August 2028. Zugleich sinken die förderfähigen Höchstkosten ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Wer ohnehin tauschen muss, fährt früher besser.

Wie hoch ist die Förderung für Unternehmen und Nichtwohngebäude?

30 Prozent Grundförderung. Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus gelten nur für selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden, der Effizienzbonus ist zum 21. Juli 2026 entfallen. Die Höchstkosten richten sich nach der Nettoraumfläche: 28.000 Euro bis 150 Quadratmeter, darüber gestaffelte Beträge je Quadratmeter.

Stand und Quellen: 31. August 2026. Grundlage sind die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), das Merkblatt zum KfW-Zuschuss 458, Paragraf 35c Einkommensteuergesetz, Paragraf 40 Absatz 4 SGB XI sowie das Gebäudemodernisierungsgesetz vom 29. Juli 2026. Fördersätze und Fristen ändern sich; wir prüfen diese Seite regelmäßig. Diese Darstellung ist eine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung im Einzelfall. Fachbegriffe erklären wir im Glossar.

Fachbegriffe zur Förderung

Die Begriffe, die in jedem Förderbescheid und in jeder Beratung vorkommen.

Grundförderung
Basissatz von 30 Prozent für jede förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.
Klimageschwindigkeits-Bonus
Aufschlag für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende alte Heizung frühzeitig ersetzen.
Einkommens-Bonus
Gestaffelter Aufschlag für selbstnutzende Eigentümer, gemessen am zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.
Förderfähige Höchstkosten
Obergrenze der Kosten, auf die der Fördersatz angewendet wird: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, seit dem 21. Juli 2026 abgesenkt von 30.000 Euro.
KfW 458
Zuschussprogramm der KfW für den Heizungstausch in Wohngebäuden.
GModG
Gebäudemodernisierungsgesetz. Es hat das Gebäudeenergiegesetz zum 29. Juli 2026 abgelöst, die Regelungen treten gestaffelt in Kraft.

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